Deutsche Gesellschaft für Supervision DGSv
1989 gründet sich die Deutsche Gesellschaft für Supervision e.V. (DGSv) als Berufs- und Fachverband von Berater/innen, die auf der Grundlage des Konzeptes der Supervision Beratungsleistungen entwickeln und anbieten.
Die Entwicklung und Sicherung von Beratungsqualität verbindet heute über 3.700 persönliche und 29 juristische Mitglieder als zentrales Anliegen.
Mitglieder
Die Bezeichnung "Supervisorin DGSv" bzw. "Supervisor DGSv" weist Mitglieder der DGSv als besonders qualifizierte Berater/innen aus.
29 Organisationen - Weiterbildungsunternehmen, Hochschulen, Akademien, Körperschaften - sind juristische Mitglieder der DGSv. Sie bilden Supervisor/innen aus, fördern oder vermitteln Supervision, bieten Fort- und Weiterbildung für Supervisor/innen an, forschen oder setzen sich anderweitig für Supervision ein.
Alle Angaben zu unseren Mitgliedern und Mitgliedorganisationen finden Sie auf der Website des Hauptverbands www.dgsv.de.
Selbstverständnis
Die DGSv bietet Mitgliedern, Kund/innen, Wissenschaftler/innen, anderen Beratungsexpert/innen und letztlich jedem/jeder Interessierten ein fachliches Forum. Sie stellt hierfür verschiedenste Angebote und Services zur Verfügung.
Für Mitglieder leistet die DGSv zudem berufspolitische Interessenvertretung und Services für die Ausübung der praktischen Beratungstätigkeit.
Das Beratungskonzept Supervision steht in besonderer Weise im Vordergrund. Auf seiner Grundlage erbringen die Mitglieder der DGSv ihre Beratungsleistungen. Neben der Supervision sind dies vor allem Coaching, Teamentwicklung und Organisationsberatung.
Wichtige Aufgaben des Verbandes sind • die Förderung der Konzeptentwicklung von Supervision und Beratung
• die Qualitätssorge in Ausbildung und Praxis
• die Stärkung der Position von Supervision auf dem Beratungsmarkt und
• die Vertretung der Interessen von Supervisor/innen.
Vertiefende Informationen zum Hauptverband des DGSv finden Sie unter
www.dgsv.de.